Wichtige Informationen und Downloads
Eintrag vom 05.07.2019
Seit dem 01. Mai 2019 gilt die neue Verordnung, bei welcher vorübergehend angebrachte Zusatzgeräte, welche nach vorne mehr als 4.00 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung eines Motorwagens reichen, ein geprüftes Kamera-Monitor-System erforderlich ist.
Lassen Sie Ihr Motorwagen in der Gujerland- Werkstatt auf den neusten Stand umrüsten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Bruno Vögele unter bruno.voegele@gujerland.ch oder unter 052 346 29 14. |
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Eintrag vom 06.03.2019
Per 1. Mai 2019 treten diverse neue Vorschriften in Kraft.
Ausfürliche Infos erhalten Sie in der PDF Datei. Quelle: BUL Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, www.bul.ch |
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Eintrag vom 01.02.2019
Auf Grund der EU-weiten Harmonisierung der Vorschriften über den Bau und Betrieb von
landwirtschaftlichen Anhängern erhält die Schweiz höhere Anforderungen an die Anhängerbremsen. Diese gelten für neue Zugfahrzeuge und Anhänger. Quelle: BUL Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, www.bul.ch |
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Eintrag vom 21.06.2017
In den PDF Dateien erhalten Sie Informationen über Gesetzesanforderungen im Strassenverkehr, für Fahrzeuge in der Land- und Frostwirtschaft.
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Eintrag vom 27.03.2017
Im Nachgang einer korrekten Abgaswartung muss die Messung bei alten Fahrzeugen
nach Bacharach mit der Boschfilterpumpe durchgeführt werden, da kein K-Wert für das Opazimeter vorhanden ist. In letzter Zeit häufen sich die Anfragen nach Bestellmöglichkeiten von Filterpapier für die Boschpumpe. Nachforschungen haben ergeben, dass das Lager bei den Lieferanten aufgebraucht ist und kein Ersatz besorgt werden kann. Quelle: www.agrotecsuisse.ch |
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Eintrag vom 20.03.2017
Die Weisung zu den Abstandsauflagen für Pflanzenschutzmittel wurden überarbeitet. Die neue Weisung gilt ab sofort. Darin ist mittels eines Punktesystems beschrieben, wie sich diese Abstände mittels Wahl der Düsen bzw. Gerätschaften oder weiteren Massnahmen, reduzieren lassen.
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Abstandsauflagen ist im ÖLN ein Pufferstreifen von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Abstandsauflagen zu Biotopen oder zu Oberflächengewässern Infolge Drift oder Abschwemmung muss eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden. Die Breite dieser Pufferzone wird auf der Etikette mit der Bezeichnung SPe 3 (6m, 20m, 50m und 100m Abstand) aufgeführt. Mit der neuen Weisung können die Abstände zu Oberflächengewässer Anhand eines Punktesystems durch den Einsatz verschiedener driftreduzierenden Massnahmen um eine bis drei Stufen reduziert werden. Ziel ist es, mit optimaler Technik und guter landwirtschaftlicher Praxis zu verhindern, dass Pflanzenschutzmittel via Drift/Abschwemmung in Oberflächengewässer gelangen können. JKI-Tabelle in Punktesystem integriert Bei den Düsen gibt es neu zwei Möglichkeiten, die Abstände zu reduzieren: Einerseits kann die Düsentabelle des Julius Kühn Instituts (JKI) benutzt werden. In dieser Tabelle sind die Düsen und deren Abdriftminderung in Prozent in Funktion des Betriebsdruckes dargestellt. Die üblichen Düsentypen werden von der JKI geprüft und in Abdriftminderungsklassen 50%, 75%, 90% und 95% eingeteilt. Je nach Wasseraufwandmenge (lt/ha), Fahrgeschwindigkeit und Druckeinstellung der jeweiligen Düse, kann die Abdriftminderungsklasse aus der Tabelle herausgelesen werden. Andererseits wird nicht mehr die Grösse (Farbe) der Düse vorgeschrieben, sondern es muss zwingend eine Injektordüse benutz werden, wobei je nach Druck ein oder zwei Punkte erreicht werden können. Grundsätzlich sollte mit der JKI-Tabelle gearbeitet werden, ausser bei Düsen, welche auf der JKI-Tabelle nicht ersichtlich sind. Da das Tropfenspektrum und somit die Abdrift nicht nur vom Druck abhängig sind, ist die JKI Tabelle für die meisten Anwendungen die optimale Grundlage. Zudem sind auch zukünftige Entwicklungen mit der JKI-Tabelle berücksichtigt. (siehe Bild rechts) Neben den aufgelisteten Massnahmen bei den Düsen enthält die Weisung noch weitere Möglichkeiten zur Reduktion der Abstände wie Spritzbalken mit Luftunterstützung, Unterblattspritzung (Dropleg), Bandspritzung oder vertikale Barrieren. Durch die Kombination mehrerer bzw. durch die Auswahl besonders wirkungsvoller Massnahmen wird eine erhöhte Driftreduktion erreicht. Im Punktesystem können Massnahmen von verschiedenen Kategorien kombiniert und deren Punkte addiert werden. Durch reduzierte Motordrehzahl Abdrift verringern Je nach Einstellung reicht es, dass der Landwirt die Grundeinstellung an der Spritze (Aufwandmenge, Fahrgeschwindigkeit und Druck) wie üblich vornimmt und bei der Applikation am Feldrand die Motordrehzahl etwas verringert. Durch den Druckabfall (am Manometer ersichtlich) entstehen grössere Tropfen, der Feintropfenanteil sinkt, die Abdrift wird deutlich reduziert. Bei dieser Massnahme bleibt die Ausbringmenge je Flächeneinheit unverändert. Im Feldinnern kann der Landwirt wieder mit der normalen Motordrehzahl arbeiten. Tipps für die Praktiker Bei der Anwendung dieser Weisung empfehlen wir folgendes Vorgehen: Habe ich ein Feld, bei dem ein Gewässer beispielsweise 100 m vom Feldrand entfernt liegt? Überprüfen, ob das gewählte Pflanzenschutzmittel eine Abstandsauflage hat (Pflanzenschutzmittelverzeichnis BLW, Mittelheft Strickhof, Etikette) oder ob ein Mittel ohne Auflagen gewählt werden kann. Überprüfen der Düsen und der technischen Möglichkeiten, die zur Erreichung des vorgeschriebenen Abstandes notwendig sind. Oder ob allenfalls eine Kultur/Pufferstreifen, die/der ebenso hoch ist wie die zu behandelnde Kultur dazwischen liegt um den Abstand um eine Stufe zu verringern. Bei Neukauf von Düsen empfehlen wir vorgängig mit der landtechnischen Beratung Kontakt aufzunehmen um die Düsenwahl zu besprechen. Die neue Weisung sowie die JKI-Tabelle sind auf folgender Internetseite zu finden : http://www.strickhof.ch/fachwissen/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel/abstandsauflagen/ Veröffentlicht durch: Stephan Berger, Markus Hochstrasser Strickhof/SVLT |
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